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Fach- und Rechtsanwaltskanzlei
Henning Hengst.
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Anwalt - Personalien
Von Oktober 1983 bis September 1992 studierte er an der Ruhr Universität Bochum Rechtswissenschaften und bestand im Oktober 1992 vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm die Erste Juristische Staatsprüfung.
Von Januar 1993 bis November 1995 absolvierte er das Referendariat bei dem Oberlandesgericht Hamm, Stammdienststelle Landgericht Bochum, und schloss dieses mit Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf ab.
Von April 1994 bis Dezember 1995 war er als juristischer Mitarbeiter in der Rechtsanwalts- und Notarskanzlei Herold & Preuß.
Von Januar 1996 bis November 1997 war er in der Rechtsanwalts und Notarskanzlei Schemme & Hengst in Herne tätig, und zwar zunächst als Assessor und mit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Februar 1996 als Rechtsanwalt.
Seit November 1997 ist er selbständiger Rechtsanwalt als Einzelanwalt in eigener Kanzlei.
Er tritt an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, auf.
Aufgrund Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse ist ihm von der Rechtsanwaltskammer Hamm im Oktober 2005 als erstem Rechtsanwalt in Herne der Titel des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Januar 2007 der Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht und im Dezember 2010 der Titel des Fachanwalts für Familienrecht verliehen worden.
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